Verfahrensablauf zur Fachzertifizierung
Die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau organisiert für ihre Mitglieder das Überwachungsverfahren und unterstützt die Mitglieder auf dem Weg zum qualifizierten Fachbetrieb.
|
|
- Das Unternehmen wird Mitglied in der FGMA.
- Das Unternehmen bestellt mindestens einen Mitarbeiter zum sog. "Fachbetriebsbeauftragten", der für die fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten des Unternehmens zuständig ist.
- Der Fachbetriebsbeauftragte macht sich sachkundig bezüglich der Regelungen des vorbeugenden Gewässerschutzes (§ 19 g- l WHG, VAwS usw.) und weist seine Kenntnisse im Rahmen einer schriftlichen Prüfung nach. (Aktuelle Schulungstermine finden Sie unter den News.)
- Der Fachbetriebsbeauftragte sorgt dafür, dass die ausführenden Mitarbeiter über die Anforderungen des vorbeugenden Gewässerschutzes regelmäßig informiert werden (interne Mitarbeiterunterweisungen, Erstellen von schriftlichen Arbeitsanweisungen).
- Auf Anforderung des FGMA-Mitgliedsunternehmens führt ein Sachverständiger der FGMA (Prüfbeauftragter) die sog. Aufnahme-Überwachungsprüfung am Standort des Unternehmens durch. Bestandteile dieser Aufnahme-Überwachungsprüfung sind:
- Überprüfung der personellen Voraussetzungen
- Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände
- Überprüfung der Informationsweitergabe an Mitarbeiter
- Der Prüfbeauftragte leitet den Prüfbericht der Aufnahme-Überwachungsprüfung an den Überwachungsausschuß der FGMA weiter.
- Der Überwachungsausschuß der FGMA beurteilt die Aufnahme-Überwachungsprüfung und empfiehlt die Verleihung des Überwachungszeichens (ggf. mit Auflagen).
- Die Geschäftsstelle der FGMA verleiht dem FGMA-Mitglied das Überwachungszeichen als Fachbetriebsnachweis im Sinne § 19 l WHG.
- Nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle findet mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren eine Regelüberwachungsprüfung am Unternehmensstandort statt. Diese Prüfung wird - analog zur Aufnahmeüberwachungsprüfung - ebenfalls von einem Prüfbeauftragten der FGMA durchgeführt.
