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Einbindung der FGMA im VDMA

Als die fünfte Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes 1986 die Fachbetriebszertifizierung in die Eigenverantwortung der Wirtschaft gelegt hatte, war es für den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und seine Mitgliedsunternehmen selbstverständlich, dieses Angebot der Politik aufzugreifen und eine eigene, auf die Branche des Maschinen- und Anlagenbaus ausgerichtete "Fachbetriebszertifizierungsgesellschaft", die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA), zu gründen.
 
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Organisatorisch ist die FGMA deshalb an die Abteilung Technik und Umwelt (TU) im VDMA angebunden, d.h. der Abteilungsleiter TU führt als Geschäftsführer in Personalunion die Geschäfte der FGMA. Gleichzeitig ist der Vorsitzende des Vorstandes der FGMA Mitglied im zentralen VDMA-Ausschuss für Umweltpolitik.

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