Aufbau der FGMA
Die Mitgliederversammlung der Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA) setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Mitgliedsunternemen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung
- nimmt den Geschäftsbericht entgegen
- wählt den Vorstand und den Überwachungsausschuß
- berät und genehmigt den Jahresabschluß und den Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr
- setzt die Höhe von Beiträgen bzw. Umlagen fest, beschließt über Änderungen des Satzungswerkes und über die Entlastung des Vorstandes



Der Vorstand besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten von Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus. Er leitet die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich und unparteiisch und wird hierbei durch die Geschäftsführung unterstützt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Die Geschäftsführung verrichtet die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung und den Beschlüssen von Mitgliederversammlung und Vorstand. Sie wird vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes berufen und abberufen.
Der Überwachungsausschuß besteht aus mindestens drei, höchstens zwölf Fachleuten aus Mitgliedsunternehmen der FGMA. Er erarbeitet die Prüf- und Überwachungsrichtlinien der Überwachungsgemeinschaft und die Anforderungen an die Prüfbeauftragten. Darüber hinaus beurteilt der Überwachungsausschuß die Prüfberichte der Prüfbeauftragten und verleiht das Recht zur Führung des Überwachungszeichens. Sein Obmann vertritt den Überwachungsausschuß gegenüber den anderen Organen und Mitgliedern des Vereins.
Die Prüfbeauftragten führen als neutrale Sachverständige die Überwachungsprüfungen nach Maßgabe der Vorschriften des Überwachungsverfahrens durch.
Der Prüferausschuß besteht aus mindestens drei, höchstens zwölf Fachleuten auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes. Die Aufgaben des Prüferausschusses sind u.a. die Erarbeitung von Prüfgrundsätzen und -checklisten für die Anlagenprüfung sowie die Überwachung der Zuverlässigkeit und Sachkunde der eingesetzten Sachverständigen.
Die Prüfer der FGMA führen im Auftrag der Anlagenbetreiber die wasserrechtlichen Prüfungen gemäß § 19 I WHG in Verbindung mit § 23 VAwS durch. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Prüfgrundsätze der FGMA und der jeweils gültigen wasserrechtlichen Vorschriften.
Das Lenkungsgremium (1997 - 1999) besteht aus Fachleuten auf dem Gebiet des betrieblichen Umweltschutzes im Bereich der metallbe- und verarbeitenden Industrie. Es legt die Inhalte der Umweltberatungsmodule fest und erarbeitet Grundsätze für die Zuverlässigkeit und Sachkunde der eingesetzten Berater.
Die Umweltberater führen an den Unternehmensstandorten eine sog. Einstiegsberatung auf der Grundlage der FGMA-Beratungsmodule durch. Die Beratung erfolgt unter Beachtung der Verfahrensregeln der FGMA.