Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf:
- Das Unternehmen wendet sich mit Wunsch nach einer Beratung an die FGMA.
- Die Geschäftsstelle der FGMA ordnet die Fragestellung einem oder mehreren Modulen zu und nennt dem Unternehmen einen oder mehrere mögliche Berater. D.h., die FGMA beschränkt sich auf die reine Kontaktvermittlung, eine geschäftliche Beziehung zwischen der FGMA und dem Unternehmen kommt nicht zu Stande.
- Das Unternehmen sucht sich seinen Berater aus und vereinbart mit ihm die weitere Vorgehensweise.
- Alle weiteren Schritte wie Terminvereinbarung, Kostenabwicklung, Ergebnisbericht usw. werden nur noch direkt zwischen dem Umweltberater und dem zu beratenden Unternehmen abgewickelt.
- Nach Abschluss der Beratung kann im Bedarfsfall eine Rückmeldung des Unternehmens an die FGMA über die Qualität der Beratungsleistung erfolgen.
