Kosten für Anlagenprüfungen
Die Kosten für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen setzen sich aus dem Prüfpreis für die jeweilige Anlagenart (z.B. Heizöltank, Betriebsstofflager, Werkzeugmaschine, Galvanik usw.) und den Reisekosten des Sachverständigen zusammen.
Eine feste Preistabelle gibt es – wegen der Unterschiedlichkeit der einzelnen Anlagen – bei der FGMA nicht. Ausnahmen bilden hier lediglich die Prüfungen an privaten Heizölverbraucheranlagen, wo Pauschalpreise in Abhängigkeit von Tankart (Batterie-, Erd,- Kellertank), Tankvolumen (< 10 m³, > 10 m³) und Art der Prüfung (Erstmalige Prüfung, Prüfung vor Inbetriebnahme, Prüfung nach wesentlicher Änderung, Angeordnete Prüfung, Wiederkehrende Prüfung, Stilllegungsprüfung) zur Abrechnung kommen.
In der Regel werden von der FGMA zwei Preisvarianten angeboten:
- Abrechnung nach Arbeitsaufwand auf Stundenbasis, wobei zur Zeit ein Stundensatz von € 75,00 zzgl. MwSt. zugrunde gelegt wird.
- Abrechnung auf der Basis eines individuell zugeschnittenen Festpreises.
Reisekosten werden zur Zeit auf der Basis von € 75,00/Stunde und € 0,75/km zzgl. MwSt. berechnet. Bei Festpreisangeboten können die Reisekosten in den Endpreis integriert werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.