Kontakt | Inhalt | Impressum | Rechtl. Hinweise |

Anlagenprüfung nach § 23 VAwS

I. Gesetzliche Grundlage
     
II. Prüforganisation
   
III. Prüfung
   
IV. Sonstiges

   
           
I. Gesetzliche Grundlage    

Nach § 19 i Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 23 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)* haben Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen diese von Sachverständigen überprüfen zu lassen. Hierzu zählen Werkzeugmaschinen, hydraulische Aufzüge, Galvanikanlagen usw. (HBV-Anlagen) sowie Faß- und Gebindeläger, Abfüllplätze und Heizöltankanlagen (LAU-Anlagen).

Prüfungen sind entweder einmalig vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, bei Stilllegung der Anlage oder auf Anordnung der Behörde durchzuführen. Bestimmte Anlagen, z.B. in Wasserschutzgebieten oder ab einem bestimmten Volumen sowie unterirdische Anlagen, sind darüber hinaus regelmäßig wiederkehrend zu überprüfen (entweder alle 5 Jahre oder alle 2 ½ Jahre).    

   
II. Prüforganisation    

Die Prüfungen sind von Sachverständigen anerkannter und zugelassener Organisationen durchzuführen. Die Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA) ist eine auf Anregung des Umweltausschusses des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) gegründete Sachverständigenorganisation nach § 22 VAwS. Sie ist unter dem Kennzeichen HMUB-22 VAwS-FGMA 01.95 durch das Hessische Umweltministerium anerkannt und für alle Bundesländer mit rechtskräftiger VAwS zugelassen. Die FGMA ist bundesweit aktiv und verfügt z.Z. über zehn Sachverständige, die regional tätig sind.

   
III. Prüfung    

Die Anlagenprüfung besteht aus den Teilen


Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbericht festgehalten und dem Anlagenbetreiber im Original zugestellt. Die jeweils zuständige "Wasserbehörde" erhält, falls gefordert, automatisch eine Kopie des Prüfberichtes.    

   
IV. Sonstiges    

Eignungsfeststellungsgutachten, Vorprüfungen und Beratungen runden das Dienstleistungsangebot ab.
Anfragen sind an folgende Adresse(n) zu richten:
Telefon: 069/6603-1324 oder -1325, Fax: 069/6603-1665 oder -2324 oder eMail: fgma@fgma.de


* in Niedersachsen § 17 VAwS, in Sachsen § 21 VAwS
   in Brandenburg § 22 VAwS



Weitere Informationen:

Anlagenprüfung | Verfahrensablauf | Sachverständige | Preisinformation | Referenzen | FAQ zur Anlagenprüfung |